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Angelschein und Angelerlaubnisschein
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Angeln ist ein tolles Freizeitvergnügen, das man mitten im Grünen ausübt. Es obliegt einem jedoch, sich zuvor mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen. Man muss einen gültigen Angelschein vorweisen können und die Schutzbestimmungen kennen.
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Angelschein und Angelerlaubnisschein zum Angeln mit Rute und Schnur Wer zwischen 18 und 65 Jahre alt ist und in dänischen Gewässern angeln möchte, muss den gesetzlich vorgeschriebenen Angelschein käuflich erwerben.
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Angelscheine sind im Postamt und bei etlichen Fremdenverkehrsbüros erhältlich. Sie können aber auch online unter www.fisketegn.dk für einen Tag, eine Woche oder ein Jahr bestellt werden.
Der Angelschein ist personenbezogen, d. h., jeder Angler muss einen eigenen Angelschein erwerben. Für Institutionen oder eine ganze Gruppe kann kein Angelschein ausgestellt werden.
Zum Angeln in Süßwasser sind sowohl der obligatorische Angelschein als auch der Angelerlaubnisschein für das Flüsschen oder den See erforderlich, in dem Sie angeln möchten. Informationen, wo der Angelerlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erworben werden kann, gibt es im Fremdenverkehrsbüro vor Ort.
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